Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15777
OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21 (https://dejure.org/2021,15777)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.05.2021 - 2 O 20/21 (https://dejure.org/2021,15777)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 2 O 20/21 (https://dejure.org/2021,15777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 65 Abs 1 VwGO, § 65 Abs 2 VwGO
    Beiladung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger ein Hauptbeteiligter ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 1 ; VwGO § 65 Abs. 2
    Landesbehörde als Hauptbeteiligter in einem Gerichtsverfahren; Vollrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts als "anderer" im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO oder "Dritter" im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO

  • rechtsportal.de

    VwGO § 65 Abs. 1 ; VwGO § 65 Abs. 2
    Landesbehörde als Hauptbeteiligter in einem Gerichtsverfahren; Vollrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts als "anderer" im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO oder "Dritter" im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Die Zulässigkeit einer Beiladung nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Dritte durch die Entscheidung tatsächlich in seinen Rechten berührt wird; es reicht vielmehr aus, wenn im Zeitpunkt der Beiladung die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. März 2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).

    Es genügt mithin, dass sich eine Rechtsposition des Beizuladenden durch das Unterliegen einer der Parteien verbessern oder verschlechtern könnte, und dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Rechtsposition durch öffentliches oder bürgerliches Recht begründet wird (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981, a.a.O.).

    Eine Auswirkung auf zivilrechtliche Ansprüche, etwa durch "Präjudizierung" eines nachfolgenden Zivilprozesses, den der Beizuladende befürchtet oder selbst führen will, reicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981, a.a.O., Rn. 11; Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 65 Rn. 13).

  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Auch aus der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts zur fehlenden Notwendigkeit einer Beiladung der Bundesrepublik Deutschland nach § 65 Abs. 2 VwGO, wenn das Land bzw. eine Landesbehörde zugleich eine Angelegenheit des Bundes wahrnimmt, insbesondere wenn ein Gesetz im Auftrag des Bundes ausgeführt wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - juris), folgt nichts Anderes.
  • BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Die Zulässigkeit einer Beiladung nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Dritte durch die Entscheidung tatsächlich in seinen Rechten berührt wird; es reicht vielmehr aus, wenn im Zeitpunkt der Beiladung die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. März 2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Eine Kostenentscheidung ist nicht erforderlich (vgl. NdsOVG; Beschluss vom 12. März 2021 - 10 OB 28/21 - juris Rn. 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11

    Voraussetzungen an eine notwendige Beiladung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die mit der Klage bzw. dem Antrag begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des beizuladenden Dritten gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 8 B 92.11 - juris Rn. 18, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21

    Genehmigung und Betrieb einer Anlage zur Entsorgung bergbaulicher Abfälle;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Hiergegen hat der Antragsgegner am 15. Februar 2021 Beschwerde eingelegt (2 M 18/21), über die noch nicht entschieden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 7 E 506/15

    Notwendigkeit der qualifizierten Betroffenheit eines Dritten für eine erneute

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Lehnt das Verwaltungsgericht einen Beiladungsantrag ab, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (BayVGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 8 C 19.1522 - Rn. 3, juris; OVG NW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 7 E 506/15 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522

    Einziehung eines öffentlichen Weges - Beiladung eines Anliegers mit Überbauungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Lehnt das Verwaltungsgericht einen Beiladungsantrag ab, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (BayVGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 8 C 19.1522 - Rn. 3, juris; OVG NW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 7 E 506/15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 B 1.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unentgeltliche Teilnahme von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
    Auch der Verweis des Antragsgegners darauf, dass kommunale Gebietskörperschaften, die staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen, diese Aufgaben als untere Verwaltungsbehörden erfüllen und insoweit in den staatlichen Verwaltungsaufbau instanziell und institutionell eingegliedert sowie an Weisungen der zuständigen staatlichen Behörden gebunden seien mit der Folge, dass fachaufsichtliche Weisungen gegenüber Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis die für einen Verwaltungsakt erforderliche zielgerichtete Außenwirkung abgesprochen werde, führt deshalb ebenso wenig weiter wie der Hinweis darauf, dass sich eine rechtsfähige Anstalt nicht mit Erfolg im Wege der Anfechtungsklage gegen eine fachaufsichtliche Weisung zur Wehr setzen kann (vgl. zu Letzterem: BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1979 - 7 B 1.79 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

    Dabei kann dahinstehen, ob die Bundesanstalt im Hinblick auf die mit der Antragsgegnerin gemeinsame Zugehörigkeit zur Bundesverwaltung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG) als auf deren Seite beteiligt und damit nicht als "andere" im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO anzusehen ist (vgl. zur Abgrenzung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Landes von einer in die Verwaltungsstruktur des Landes eingegliederten Behörde: OVG LSA, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 O 20/21 -, juris bzw. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 6 bei Vorliegen der Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht